Beschwerderecht 1 WB 43.15: Keine Berücksichtigung von Offizieren im Generalstabsdienst bei Heeresfliegern
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 28. September 2016 – BVerwG 1 WB 43.15 Leitsatz: Es ist rechtlich nicht zu beanstanden,…