Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Auswärtigen Amts der Ausbringung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 132 Millionen Euro zugestimmt. „Aus dem Titel soll die Beteiligung Deutschlands an den Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine aus Mitteln der Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF) finanziert werden“, heißt es in der Unterrichtung zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 der Bundesregierung (20/1491).

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 191 vom 27. April 2022

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