Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Leitsatzentscheidung entschieden, dass bei sexuellen Belästigungen von untergebenen Soldaten bzw. unterstellten Zivilbediensteten die Herabsetzung im Dienstgrad der Ausgangspunkt für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist. Auch Schülerpraktikanten unterfallen demnach dem Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Angeschuldigt war ein Soldat, der eine 14-jährige Schülerpraktikantin gegen ihren Willen mehrfach umarmt hatte und sexuelle Anspielungen an diese gerichtet hatte, während er sich mit ihr in einem Zimmer in einem Kasernenkeller einschloss.

Zudem soll er außer Dienst in stark alkoholisierten Zustand einen Kameraden mehrfachmit der Faust gegen den Hals und ins Gesicht geschlagen haben. Der Kamerad wollte bei einem Kinobesuch bei einem verbalen Streit mit einem Außenstehenden schlichtend eingreifen.

Der 2. Wehrdienstsenat sah die Anschuldigungen im Wesentlichen als erwiesen an und degradierte den Soldaten vom Stabsunteroffizier zum Oberstabsgefreiten, also um 2 Dienstgrade.

Die redaktionelle Bearbeitung des Urteils vom 30. Juni 2022 mit dem Aktenzeichen 2 WD 14.21 finden Sie in unserer Datenbank.

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