Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat den auf Mittwoch, 6. April 2022 bestimmten Verkündungstermin in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre (VII-Verg 36/21) aufgehoben und die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Gleichzeitig hat die Vorsitzende einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Mittwoch, den 27. April 2022, 11:00 Uhr, Saal A 01.

Grund für die Wiedereröffnung ist eine wesentliche Veränderung der Tatsachengrundlage nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

Die Beigeladene verteidigt ihr Patent im Rahmen der beim Bundespatentgericht anhängigen Patentnichtigkeitsklage nicht mehr vollumfänglich, sondern hat sich auf die Verteidigung eines aus dem Patent abgeleiteten Kombinationsanspruchs beschränkt. Dieser Kombinationsanspruch war nicht Gegenstand der Prüfung der Antragsgegnerin und der Erörterung in der mündlichen Verhandlung. Auch stellt sich damit die Frage der Bestandsprognose des Patents neu.

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