Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 27. Mai 2020 – BVerwG 1 WB 17.19
Leitsatz:
Der Inhaber einer höher dotierten Planstelle hat als „Absteiger“ keinen Anspruch darauf, in ein Auswahlverfahren einbezogen zu werden, wenn er seine Zustimmung zu einer Rückstufung nicht eindeutig erklärt.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 17.19
BVerwG 1 WB 17.19