Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 23. Februar 2017 – BVerwG 1 WB 2.16

Leitsatz:

Die Anforderung zweier planmäßiger Beurteilungen als Portepéeunteroffizier für die Teilnahme am Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 2.16

BVerwG 1 WB 2.16

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