Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 23. Februar 2017 – BVerwG 1 WB 2.16
Leitsatz:
Die Anforderung zweier planmäßiger Beurteilungen als Portepéeunteroffizier für die Teilnahme am Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 2.16
BVerwG 1 WB 2.16