Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 18. Dezember 2019 – BVerwG 1 WB 2.19

Leitsatz:

Erweist sich eine Beschwerde als begründet, genügt eine bloße Aufhebung dem Anspruch auf einen vollständigen und stattgebenden Beschwerdebescheid nicht.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 2.19

BVerwG 1 WB 2.19

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