Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 21. November 2019 – BVerwG 1 WB 28.18

Leitsatz:

Wird für alle Teilnehmer am Stabsoffizierlehrgang eine mindestens 17jährige Verpflichtungszeit gefordert, kann dies zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung von „Seiteneinsteigern“ führen.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 28.18

BVerwG 1 WB 28.18

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner