Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 19. Juli 2018 – BVerwG 1 WB 31.17

Leitsatz:

Aus dem Erfordernis, die Leistungen in einer dienstlichen Beurteilung „nachvollziehbar darzustellen“ (§ 2 Abs. 2 SLV), ergibt sich die Verpflichtung des Dienstherrn, die jeweiligen Bewertungen zu plausibilisieren. Die Pflicht zur Plausibilisierung steht dabei in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Soldaten, Einwände gegen die Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit der Bewertungen im Einzelnen darzulegen.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 31.17

BVerwG 1 WB 31.17

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner