Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 25. Februar 2016 – BVerwG 1 WB 33.15

Leitsatz:

Für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit im Sinne des § 4 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 33.15

BVerwG 1 WB 33.15

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