Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 25. Februar 2016 – BVerwG 1 WB 33.15
Leitsatz:
Für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit im Sinne des § 4 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 33.15
BVerwG 1 WB 33.15