Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 31. März 2022 – BVerwG 1 WB 37.21

Leitsatz:

Die Weisung Nr. 5 „Weisung für Maßnahmen bei Ein- und Ausreisen für im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung tätigen Personals im Zusammenhang mit der Lage COVID-19“ vom 11. April 2020 ist keine unmittelbar anfechtbare truppendienstliche Maßnahme.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 37.21

BVerwG 1 WB 37.21

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