Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 1. März 2018 – BVerwG 1 WB 40.17
Leitsatz:
Die Gleichstellungsregelung des § 8 Satz 1 SGleiG gilt nach ihrem Wortlaut nur für Entscheidungen über den beruflichen Aufstieg. Dem Dienstherrn ist es jedoch unbenommen, den in der Norm enthaltenen Gleichstellungsgedanken bereits im Vorfeld bei Versetzungen auf anspruchsvolle Dienstposten zu berücksichtigen.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 40.17
BVerwG 1 WB 40.17