Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 19. Juli 2018 – BVerwG 1 WB 48.17

Leitsatz:

Die Potenzialfeststellung als Ergebnis einer psychologischen Eignungsprüfung darf als Auswahlkriterium im Auswahlverfahren für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur herangezogen werden, wenn sie im Termin der Auswahlentscheidung hinreichend aktuell ist.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 48.17

BVerwG 1 WB 48.17

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