Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 4. Mai 2017 – BVerwG 1 WB 5.16
Leitsatz:
Die Bildung einer Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 „Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten“ (hier: für ein vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied) ist eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 5.16
BVerwG 1 WB 5.16