Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 21. Juli 2016 – BVerwG 1 WB 8.16
Leitsatz:
Ein Verstoß gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot liegt nicht vor, wenn eine Referenzgruppe zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds bei Erfüllung aller sonstigen Referenzkriterien auch auf Soldaten erstreckt wird, die gegenüber dem freigestellten Personalratsmitglied kein im wesentlichen gleiches Beurteilungsbild aufweisen, wenn dadurch dessen Rangplatz in der Referenzgruppe nicht berührt wird.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 8.16
BVerwG 1 WB 8.16