Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 28. März 2018 – BVerwG 1 WB 8.17
Leitsätze:
1. Die Festsetzung einer mehrjährigen Restdienstzeit als Voraussetzung für die Zulassung von Unteroffizieren mit Portepée zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Sinne von § 40 SLV kann nicht durch Verwaltungsvorschriften angeordnet werden. Sie unterliegt dem Anwendungsbereich des Vorbehalts des Gesetzes und bedarf einer normativen Grundlage.
2. Das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (ABl. L 303 S.16) findet auf die Streitkräfte der Bundeswehr keine Anwendung.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 8.17
BVerwG 1 WB 8.17