Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 27.05.2020 – BVerwG 1 WB 80.19

Leitsatz:

Der Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten nach § 18 Abs. 1 und 2 SUrlV steht nicht entgegen, wenn ein Berechtigter an einem Tag der Woche Telearbeit zu Hause verrichtet.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 80.19

BVerwG 1 WB 80.19

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