Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 27.05.2020 – BVerwG 1 WB 80.19
Leitsatz:
Der Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten nach § 18 Abs. 1 und 2 SUrlV steht nicht entgegen, wenn ein Berechtigter an einem Tag der Woche Telearbeit zu Hause verrichtet.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 80.19
BVerwG 1 WB 80.19