Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) im einstweiligen Rechtsschutz – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 24.04.2020– BVerwG 1 WDS-VR 3.20
Leitsatz:
Aus der zeitweisen Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten entsteht kein Anspruch auf Beförderung, der einer Wegversetzung auf einen dem bisherigen Dienstgrad entsprechenden Dienstposten entgegenstünde.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WDS-VR 3.20
BVerwG 1 WDS-VR 3.20