Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Rechtsbeschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 2. Februar 2018 – BVerwG 1 WRB 2.17
Leitsatz:
Zur Kostenlast des Antragstellers im Falle des Unterliegens oder der Rücknahme des Rechtsbehelfs im gerichtlichen Antragsverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WRB 2.17
BVerwG 1 WRB 2.17