Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 26. Oktober 2017 – BVerwG 1 WB 3.17

Leitsatz:

Die Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung stellt keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar. Das gilt auch für die Änderung und die Aufhebung einer Vororientierung.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 3.17

BVerwG 1 WB 3.17

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