Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 26. Oktober 2017 – BVerwG 1 WB 3.17
Leitsatz:
Die Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung stellt keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar. Das gilt auch für die Änderung und die Aufhebung einer Vororientierung.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 3.17
BVerwG 1 WB 3.17