Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 10. Dezember 2021 – BVerwG 1 WB 34.21

Leitsatz:

Wird bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrentinnen auf die im Anforderungsprofil als wünschenswert bezeichneten Kriterien abgestellt, kann ein Irrtum über die Erfüllung der erwünschten Qualifikationen zur Aufhebung der Auswahlentscheidung führen.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 34.21

BVerwG 1 WDB 34.21

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