Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 28. Januar 2021 – BVerwG 1 WB 73.19

Leitsatz:

Ein Soldat, der für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe zugelassen wurde, hat keinen Anspruch darauf, während der Anwärterausbildung in eine andere Ausbildungs- und Verwendungsreihe zu wechseln.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 73.19

BVerwG 1 WB 73.19

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