Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 25. Februar 2021 – BVerwG 1 WDS-VR 13.20

Leitsatz:

Bei der Beurteilung der Eignung eines disziplinarisch vorbelasteten Offiziers für eine Einheitsführerverwendung sind auch der Zeitablauf seit dem Dienstvergehen, die erzieherische Wirkung des Verfahrens und die in der Folge untadelige Führung des Soldaten einzustellen.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WDS-VR 13.20

BVerwG 1 WDS-VR 13.20

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