Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) – Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 26. Januar 2022 – BVerwG 1 WB 31.21
Leitsatz
Welcher Schulabschluss Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes ist, ist nach dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen.
Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 1 WB 31.21
BVerwG 1 WB 31.21