Disziplinarrecht

Disziplinarrecht


Disziplinarverfahren

Verstößt ein Soldat gegen eine soldatische Dienstpflicht wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
Je nach Schwere des Dienstvergehens wird eine einfache Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet.
Bei einem gerichtlichen Disziplinarverfahren entscheidet in erster Instanz das Truppendienstgericht. Gegen dieses Urteil kann der Soldat Berufung zum Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts einlegen. Dieses entscheidet dann letztinstanzlich

Entscheidungen im Disziplinarrecht

Nachfolgend finden Sie alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Disziplinarrecht der Bundeswehr geordnet nach Entscheidungsdatum.


Hintergrundinformationen zum Disziplinarrecht


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