Bundesverwaltungsgericht entscheidet über eine Beschwerde nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) – Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 10. Juli 2018 – BVerwG 2 WDB 2.18

Entscheidung:

Die Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments begründet ein Verfahrenshindernis bei der Durchführung eines wehrdienstgerichtlichen Disziplinarverfahrens. Dies gilt auch für vor dem Mandatserwerb eingeleitete („mitgebrachte“) Verfahren.

Volltext der Entscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: 2 WDB 2.18

BVerwG 2 WDB 2.18
TDG N 6 VL 8/17

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