Entlassungsverfahren

Entlassungsverfahren

Entlassung eines Soldaten im Verwaltungsverfahren

Die Entlassung eines Soldaten ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann sich der Soldat mittels Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen. Die Entlassung bedarf als belastende Maßnahme einer Rechtsgrundlage. Diese sind im Soldatengesetz zu finden.

Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Entlassungsverfahren

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Entlassungsverfahren in der Bundeswehr, vornehmlich aufgrund der Rechtsgrundlage des § 55 Abs. 4 und Abs. 5 Soldatengesetz.


Hintergrundinformationen zu Entlassungsverfahren auf dem Verwaltungsrechtsweg


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