Entlassungsverfahren

Entlassung eines Soldaten im Verwaltungsverfahren
Die Entlassung eines Soldaten ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann sich der Soldat mittels Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen. Die Entlassung bedarf als belastende Maßnahme einer Rechtsgrundlage. Diese sind im Soldatengesetz zu finden.
Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Entlassungsverfahren
Nachfolgend finden Sie ausgewählte Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Entlassungsverfahren in der Bundeswehr, vornehmlich aufgrund der Rechtsgrundlage des § 55 Abs. 4 und Abs. 5 Soldatengesetz.
- VGH München 6 CS 20.1540: Entlassung eines Soldaten nach § 55 SG wegen strafrechtlich relevanten außerdienstlichen VerhaltensVerwaltungsgerichtshof München entscheidet über Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags eines nach § 55 Abs. 5…
- VG München: Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer BestrebungenVerwaltungsgericht München entscheidet über den Antrag einer nach § 55 Abs. 4 SG entlassenen Soldatin,…
- VG München M 21 S 17.2245: Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen LadendiebstahlsVerwaltungsgericht München entscheidet über den Antrag eines nach § 55 Abs. 5 SG entlassenen Soldaten,…
- VG München M 21 K 16.292: Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen unentschuldigten Fernbleibens vom PraktikumVerwaltungsgericht München entscheidet über eine Klage eines nach § 55 Abs. 5 SG entlassenen Soldaten…
- BVerwG 2 B 114.11: Grundsätzliche Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 55 Abs. 5 SGHervorzuhebende Auszüge aus der Entscheidung: Grundsätzliche Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 55 Abs. 5 SG…
- BVerwG 2 B 33.10: Voraussetzung der Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG – Verhältnis zum DisziplinarrechtBundesverwaltungsgericht entscheidet über die Zulassung der Revision in einer Verwaltungsstreitsache, die eine fristlose Entlassung eines…
- OVG Nordrhein-Westfalen 1 B 1009/04: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten – außerdienstlicher DrogenkonsumOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet über den Antrag eines nach § 55 Abs. 5 SG entlassenen Soldaten,…
Hintergrundinformationen zu Entlassungsverfahren auf dem Verwaltungsrechtsweg
- Voraussetzungen der fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SoldatengesetzEin Soldat auf Zeit kann nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG) fristlos aus der…
- „Der Buchholz“ des BundesverwaltungsgerichtsBei der Lektüre von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des Wehrrechts fällt im Rahmen des…