Wehrstrafrecht

Wehrstrafrecht
Das Wehrstrafrecht ist das Sonderstrafrecht der Soldaten. Zusätzlich zum Strafrecht, das für alle Bürger gilt, enthält das Wehrstrafgesetz Delikte, die nur von Soldaten begangen werden können. Zuständig zur Aburteilung sind die ordentlichen Gerichte.
Gerichtsurteile zum Wehrstrafrecht
Nachfolgend finden Sie Gerichtsurteile, die sich mit Vorwürfen aus dem Wehrstrafrecht befassen.
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Hintergrundinformationen zum Wehrstrafrecht
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