OLG Bamberg, Urteil v. 10.01.2017 – 3 OLG 7 Ss 114/16

Leitsatz:

Bei einer Dauerstraftat, wie sie die Fahnenflucht nach § 16 I WStG in ihren beiden Tatbestandsalternativen darstellt, führt der Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit nur dann zur Anwendung des § 21 StGB, wenn der psychische Defekt während des gesamten Tatzeitraums vorlag. (amtlicher Leitsatz)

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